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AGB/ Beherbergungsbedingungen

Das Gästehaus Residenz Aurora e.K.

Neunkircherstr. 41/43, 66299 Friedrichsthal
(Stadtverband Saarbrücken)
- nachfolgend Gastgeber genannt -

stellt Gästezimmer auf der Grundlage folgender allgemeiner Beherberungsbedingungen zur Verfügung:

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle weiteren, für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen durch den Gastgeber. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus den weiteren Bestimmungen dieses Vertrages.

 

§ 2 Pflichten des Gastgebers

1. Der Gastgeber ist verpflichtet, dem Gast in der Zeit des vereinbarten Aufenthalts Zimmer der von dem Gast gebuchten Kategorie und mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen zur Verfügung zu stellen.

2. Dem Gastgeber steht es frei, ein Zimmer höherer Qualität bereitzustellen, ohne dass es einer Zustimmung des Gastes bedarf.

3. Bei schuldhafter Nichtbereitstellung eines Zimmers ist der Gastgeber dem Gast gegenüber zum Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Beherbergungsentgelts verpflichtet, sofern dieses bereits entrichtet wurde.

§ 3 Pflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die vertragliche Leistung anzunehmen und das vereinbarte Entgelt für die Zimmerüberlassung sowie die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen.

Im Falle der Nichtannahme ist der Gast verpflichtet, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Die ersparten Aufwendungen betragen bei der vereinbarten Übernachtung ohne Verpflegung 10%, bei Übernachtung mit Frühstück 20 %, bei Halbpension 30 % und bei Vollpension 40 % des Beherbergungsentgelts.

Hat der Gast eine Leistung erhalten und besteht ein Grund zur Reklamation, hat er diese unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Bei verzögerter Anzeige verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Nacherfüllung oder Minderung.

§ 4 Bereitstellung der Zimmer

Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers.

Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung stehen dem Gast die gebuchten Zimmer ab 14 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.

Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 12 Uhr des Abreisetages (Check-Out-Time) zu erfolgen.

Nach Absprache mit dem Gastgeber kann die Abreise bis 18 Uhr verlängert werden. In diesem Fall hat der Gastgeber das Recht, ein Entgelt in Höhe von 20% des vereinbarten Beherbergungspreises verlangen.

Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu einem anderen, als den vereinbarten Zweck sind nur mit vorheriger Zustimmung des Gastgebers zulässig.

§ 5 Beherbergungsentgelt

In Ermangelung bereits getroffener anderweitiger Vereinbarungen, insbesondere in Ermangelung eines im Rahmen eines Pauschalreiseangebotes vereinbarten Entgeltes beträgt das Beherbergungsentgelt für die Leistungen gemäß Aushang bzw Angebeot auf dem Internetportal www.residenzaurora.de

Das Beherbergungsentgelt ist bei Abreise fällig. Wird eine gesonderte Rechnungsstellung vereinbart, ist diese binnen 10 Tagen nach Zugang fällig. Darüber hinaus kann der Gastgeber die jeweils aufgelaufenen Forderungen jederzeit fällig stellen.

Bei Zahlungsverzug kann der Gastgeber die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens seitens des Gastgebers ist vorbehalten.

Bei Anreise entrichtet der Gast eine Vorauszahlung in Höhe von 50 €. Zudem hat der Gast bei Anreise eine gültige Kreditkarte vorzulegen. Der Gast willigt in die Speicherung der Kreditkartendaten und eine Deckungsanfrage ein. Wird die vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet oder keine Kreditkarte vorgelegt, so ist der Gastgeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall kann der Gastgeber Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Gast unter Abzug ersparter Aufwendungen geltend machen.

Eine Aufrechnung kann nur gegen unstreitige und rechtskräftige Forderungen des Gastes erfolgen.

§ 6 Verwahrung von Sachen des Gastes

Der Gastgeber bewahrt gefundene Sachen des Gastes 4 Wochen lang auf. Der Gastgeber haftet jedoch nicht für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen. Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit bei dem Gastgeber herauszuverlangen. Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des Gastes. Nach Ablauf von 4 Wochen darf der Gastgeber die Sachen vernichten oder an Dritte veräußern. Im Falle der Veräußerung hat er dem Gast den Veräußerungserlös abzüglich seiner Aufwendungen herauszugeben, wenn der Gast sein Eigentum an der gefundenen und veräußerten Sache zweifelsfrei nachweist.

§ 7 Rücktritt

Der Rücktritt des Gastes von diesem Vertrag bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Erfolgt diese nicht, hat der Gast das vereinbarte Beherbergungsentgelt auch dann zu zahlen, wenn er die vertraglich vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, wenn der Gastgeber es schuldhaft unterlassen hat, eine Zustimmung zu erteilen. Der Gastgeber kann die Zustimmung nur unter Rücksichtnahme auf die Interessen des Gastes verweigern.

Ein Zahlungs- oder Schadensersatzanspruch des Gastgebers entsteht nicht, wenn ein kostenloser Rücktritt vereinbart wurde und der Gast innerhalb des vereinbarten Termins den Rücktritt erklärt hat.

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Gastgeber neben dem Abzug ersparter Aufwendungen etwaige Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen.

Der Gastgeber kann einen aus dem Rücktritt entstandenen Schaden pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, das kein Schaden entstanden ist oder der dem Gastgeber entstandene Schaden niedrigen ist, als die geforderte Pauschale.

Der Gastgeber ist nur beim Vorliegen eines sachlich gerechtfertigen Grundes zum Rücktritt berechtigt. Diese liegt insbesondere vor, wenn

  1. höhere Gewalt oder andere vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

  2. seitens des Gastgebers ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen des Gastgebers in der Öffentlichkeit gefährden können, oder

  3. der Gast irreführende oder falsche Angaben zu seiner Person oder anderen wesentlichen Tatsachen macht.

Bei einem berechtigten Rücktritt seitens des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

§ 8 Haftungsbeschränkung und Verjährung

Der Gastgeber haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung des Gastgebers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens, hierbei ist die Haftung in jedem Fall unbeschränkt. Auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung weder beschränkt noch ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Gastgebers.

Stellt der Gastgeber dem Gast einen Stellplatz  zur Verfügung, wird hierdurch kein Verwahrungsverhältnis begründet, ungeachtet dessen, ob diese Zurverfügungstellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Für etwaige Schäden übernimmt der Gastgeber keine Haftung.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Die Ansprüche des Gastes verjähren nach einem Jahr ab dem Tag des Vertragsschlusses. Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB.

 

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